Fragen? Alle Antworten rund um die UeO Nr. 23 «IBI-Areal»

Für bezahlbaren Wohnraum für Familien, Seniorinnen und Senioren sowie junge Menschen – für eine lebendige und ausgewogene Gemeinschaft.

Stimmen Sie am 18. Mai 2025 JA für die Überbauungsordnung Nr. 23 «IBI-Areal».

Worüber stimmt Interlaken am 18. Mai ab?

Am 18. Mai 2025 stimmt Interlaken über den Inhalt der Überbauungsordnung Nr. 23 «IBI-Areal» ab. Die Annahme dieser Überbauungsordnung (UeO Nr. 23) erlaubt die Entstehung eines neuen Quartiers, das Interlaken als Wohn- und Lebensort stärken wird.

Nachfolgend finden Sie Fragen und Antworten rund um die Überbauungsordnung Nr. 23 «IBI-Areal» – von der Nutzung der Wohnungen über die Verkehrsführung bis hin zu den Auswirkungen auf das Ortsbild.

Ihre Frage fehlt? Kontaktieren Sie uns unter komitee@ibi-areal.ch – gerne helfen wir Ihnen weiter.

 

Inhalt Fragen & Antworten

  1. Fragen zur Überbauungsordnung und Arealnutzung
  2. Fragen zu Zweitwohnungen (Airbnb)
  3. Fragen zum Verkehr und zur Erschliessung
  4. Fragen zum zukünftigen Wohnraum und den Wohnformen
  5. Fragen zur Finanzierung und den Investoren
  6. Fragen zur Rolle der IBI AG
  7. Fragen zu den Bauten, dem Ortsbild und der Nachbarschaft
  8. Fragen zum überparteilichen Komitee

Fragen zur Überbauungsordnung und Arealnutzung

Was regelt die Überbauungsordnung Nr. 23 IBI-Areal und worüber stimmt die Interlakner Bevölkerung am 18. Mai 2025 im Detail ab? Was hat die Anpassung der Überbauungsordnung für Auswirkungen auf die Gewerbezonen in Interlaken?

Was regelt die Überbauungsordnung (UeO) Nr. 23?

Die Überbauungsordnung Nr. 23 regelt öffentlich-rechtlich die bau- und planungsrechtlichen Bestimmungen für das Areal. Insbesondere:

 

  • Art der Nutzung
  • 100 % Erstwohnungsanteil im Wohnteil, keine Zweitwohnungen/Airbnb/touristisch genutzte Wohnungen; unabhängig von Eigentumsform
  • Mass der Nutzung
  • Aussenräume/Freiräume/Grünräume
  • Erschliessung/Parkierung
  • Wohnnutzung für den nicht benötigten Arealteil
  • Arbeitsnutzung für die IBI

Weiterführende Dokumente:

Was passiert, wenn die UeO abgelehnt wird?

Bei Ablehnung der UeO Nr. 23 wäre das Projekt definitiv gescheitert und die Chance auf neuen, bezahlbaren Wohnraum vertan.

Das Gelände bliebe vorerst eine Brache oder es würde später möglicherweise als Gewerbegebiet mit Schwerlastverkehr und grossen Gewerbebauten entwickelt.

Dies würde für die Nachbarschaft als Risiko bedeuten, dass zonenkonforme Bauten bis 17m hohe und 50m lange Gebäude und eine Verschärfung der bestehenden Verkehrsprobleme entstehen könnten. Dafür würden keine qualitative Grünfläche und kein Freiraum an Uferlage entstehen.

Geht wertvolles Gewerbeland verloren?

Mit der UeO Nr. 23 entsteht eine zukunftsgerichtete Mischnutzung mit Gewerbe und Wohnen. Das Bödeli verfügt zudem über zusätzliche und gut erschlossene Gewerbeflächen an idealer Lage für ein vielseitiges Gewerbe (– siehe Areal Flugplatz). Entsprechend wird mit der Annahme der UeO Nr. 23 kein zusätzliches Kulturland bzw. keine Landwirtschaftszone beansprucht.

Wo kann zusätzliches Gewerbe angesiedelt werden?

Die Gewerbefläche in Wilderswil ist sowohl verkehrstechnisch wie auch von der Erschliessung her bereit und ideal. Für das Gewerbe und die Ansiedlung von Gewerbe bestehen Möglichkeiten, welche unmittelbar genutzt werden können.

Die Ansiedlung von Gewerbe im Perimeter Interlaken Ost (Aldi) ist 2015 nicht auf Erfolg gestossen. Dies zeigt, dass eine Lage in Zentrumsnähe vom Verkehr und der Logistik her nicht ideal ist.

Entstehen für die Gemeinde und damit für die Bürger neue Kosten für die Erschliessung?
Es werden keine neuen Infrastrukturbauten der Gemeinde benötigt. Es entstehen keine neuen Kosten.

Fragen zu Zweitwohnungen (Airbnb)

Können die neu entstehenden Wohnungen wirklich nicht touristisch genutzt werden?

Alles klingt so gut – wo ist der Haken, ist das eine Mogelpackung?

Die Bürgerinnen und Bürger bzw. die Öffentlichkeit wurde vollumfänglich und transparent informiert. Insbesondere von Seiten Gemeinde, Gemeinderat und im GGR: Daher wurde auch die UeO Nr. 23 vom GGR ohne Gegenstimme angenommen (Protokoll GGR-Sitzung vom 15.10.2025, PDF).

Das Projekt ist als Glücksfall für die Gemeinde zu bezeichnen – alle Kriterien für bezahlbaren Wohnraum und eine lebendige Gemeinde stimmen.

Wie wird sichergestellt, dass es in den Gebäuden auch in Zukunft keine touristisch genutzten Wohnungen gibt?

Die Überbauungsordnung legt fest, dass alle Wohnungen als Erstwohnungen zu erstellen sind. Zweitwohnungen sind nicht erlaubt.

Zudem ist in der Vereinbarung für bezahlbaren Wohnraum das Selbstwohnen Pflicht.

Fragen zum Verkehr und zur Erschliessung

Welche Auswirkungen hat der Mehrverkehr, der durch die neue Überbauung entsteht?

Wie ist die Erschliessung geregelt?

Eine Zu- und Wegfahrt über die Fabrikstrasse ist zwingend. Seite Lütscheren (BLS-Übergang) ist die Zufahrt ausgeschlossen.

Es ist aufgrund der geplanten Wohnüberbauung nicht mit erhöhtem Mehrverkehr zu rechnen (siehe Verkehrsgutachten).

Für die Bewohnenden sind die Fusswege, die Unterführung (für Fussgänger, Fahrräder und Kinderwagen) sowie die Nähe zum Bahnhof bedeutende Vorteile.

Wird die Verkehrssituation am Westbahnhof durch die Wohnüberbauung nicht noch zusätzlich verschärft?

Es wurden zwei Verkehrsgutachten erstellt. Das erste im Sommer 2022, ein weiteres Ende 2024. Beide Gutachten zeigen auf, dass der durch die Wohnüberbauung zu erwartende Mehrverkehr keinen negativen Einfluss auf das aktuelle Verkehrsregime hat.

Nichtsdestotrotz handelt es sich bei der Kreuzung am Bahnübergang West um einen wichtigen Verkehrsknoten, der zeitweise einer erhöhten Belastung ausgesetzt ist. Hier müssen, unabhängig von der zukünftigen Nutzung des IBI-Areals, Entlastungsmassnahmen geschaffen werden.

Der durch die Überbauung zu erwartende Verkehr hat keinen negativen Einfluss auf die Funktionsfähigkeit der Kreuzung, die bestehende Situation wird nicht verschlechtert (siehe Verkehrsgutachten).

Gibt es Verkehrsgutachten?

Es wurden zwei Verkehrsgutachten durchgeführt (2022, 2024):

Ihre Frage fehlt?

Sie haben eine Frage zur Überbauungsordnung Nr. 23, die hier nicht beantwortet wird? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Fragen zum zukünftigen Wohnraum und den Wohnformen

Hier ein kurzer Einleitungstext, welche Fragen genau beantwortet werden?

Wer kann eine Wohnung mit einem reduzierten Mietzins mieten?

Die Kriterien wurden in der Vereinbarung zwischen Gemeinde, IBI und lewo festgelegt. Wer diese Kriterien nicht erfüllt, kann nicht einziehen.

Kriterien sind:

 

  • Selbstbewohnen
  • Wohnsitz (Schriften) in Interlaken
  • Einkommen: Bruttomiete zwischen 20 und 30% des Bewohnereinkommens
  • Belegung: Anzahl Zimmer ≥ Anzahl Personen plus 1 (Beispiel: eine Einzelperson darf max. eine 2.5-Zimmerwohnung bewohnen)
  • Jährliche Überprüfung der Kriterien
Werden die Kriterien kontrolliert?

Es erfolgt eine jährliche Überprüfung der Kriterien. Sind diese nicht mehr erfüllt, entfallen diese Subventionen und es muss die volle Miete gezahlt werden. Jedoch muss die Wohnung nicht verlassen werden.

Bei einem nächsten Mieterwechsel in irgendeiner Wohnung, wird diese wieder zur reduzierten Miete angeboten (indirekte Kompensation).

Was kann so eine Überbauung bewirken?

Solche Wohnmöglichkeiten bereichern die Gemeinde und bieten für Unternehmen eine Hilfe für Wohnraum an – was dem Fachkräftemangel oder einer Abwanderung entgegenwirkt.

Sind alle Wohnungen für Menschen, die auf finanzielle Hilfe angewiesen sind?

Nein. Es ist eine Durchmischung von Wohnungen: Es sind Wohnungen im Stockwerkeigentum, Mietwohnungen zu regulären Marktmieten sowie rund 30 Wohnungen zu einem reduzierten Mietzins geplant.

Diese Planung sorgt für eine gute Durchmischung der Gesellschaft und Generationen. Es heisst: Wohnraum für alle – als Beitrag für ein lebendiges Interlaken. Dabei handelt es sich um ein innovatives Modell mit Pioniergeist.

Gibt es Sozialwohnungen?

Nein. Sozialwohnungen werden mit Geldern von der öffentlichen Hand mitfinanziert. Das ist bei dieser Überbauung nicht der Fall:

Die bezahlbaren Wohnungen von lewo unterscheiden sich von Sozialwohnungen dadurch, dass die Mietenden einen regulären Mietvertrag zu marktüblichen Bedingungen abschliessen. Sofern sie die mit der Gemeinde Interlaken festgelegten Kriterien erfüllen, erhalten sie eine Mietunterstützung, die von lewo – einem privaten, gemeinnützigen Wohnbauträger – und nicht von der Gemeinde oder dem Staat finanziert wird. Die Kriterien werden jährlich überprüft.

Wie viele Wohnungen zu günstigeren Konditionen gibt es?

Von den rund 100 Wohnungen werden 30 Wohnungen zu diesen speziellen Konditionen angeboten. 40 Wohneinheiten sind im Stockwerkeigentum geplant und 30 weitere Mietwohnungen werden zu regulären Marktmieten angeboten.

Dieses Modell führt zu einer Durchmischung der Wohnbevölkerung.

Wie hoch werden die Mieten sein?

Für die 30 gemeinnützigen Mietwohnungen wird die Marktmiete für den Mieter um einen wesentlichen Betrag in der Höhe von CHF 300.– bis CHF 500.– pro Monat und Wohnung reduziert. Diese Mietzinsreduktion wird vollumfänglich durch lewo finanziert.

Konkret heisst es, dass eine bezahlbare 4.5-Zimmerwohnung rund CHF 1’500.– und eine 2.5-Zimmerwohnung unter CHF 1000.– netto kosten wird.

Was kosten die Eigentumswohnungen?

Es ist heute zu früh, um eine verbindliche Kalkulation vorzulegen. Aber es handelt sich bei diesen Wohnungen um Stockwerkeigentum im Baurecht, was zu interessanten Verkaufspreisen für die Bevölkerung führen wird.

Wer nimmt die Mieteinnahmen ein?

Die lewo ist Baurechtsnehmerin und Investorin (vom BWO als gemeinnütziger Wohnbauträger anerkannt). Sie zieht die Mieteinnahmen der Mieter ein, finanziert die Mietzinsreduktion zugunsten der bezahlbaren Wohnungen und bezahlt den Baurechtszins an die IBI.

Kann ein Eigentümer seine Wohnung weitervermieten?

Ein Eigentümer darf seine Wohnung weitervermieten, allerdings nur an Dauermieter, deren Hauptwohnsitz Interlaken ist. Die touristische Nutzung bzw. Untervermietung ist verboten und kann nicht umgangen werden.

lewo vermietet die Wohnungen nur an Personen mit Wohnsitz in Interlaken, eine Untervermietung ist verboten.

Wer wird die Verwaltung übernehmen?

lewo ist für die Verwaltung zuständig und wird eng mit einer lokalen Immobilienfirma zusammenarbeiten.

Werden es Genossenschaftswohnungen?

Nein, es handelt sich um gemeinnützige Wohnungen. Damit ist gemeint, dass die Marktmiete bei 30 Wohnungen um einen wesentlichen Betrag in der Höhe von CHF 300.– bis CHF 500.– pro Monat und Wohnung reduziert wird. Diese Mietzinsreduktion wird vollumfänglich durch lewo finanziert. lewo ist dafür beim Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) anerkannt und verfolgt das Ziel, bezahlbare Wohnungen in durchmischten Quartieren zu entwickeln.

Fragen zur Finanzierung den Investoren

Hat die Überbauung auf dem IBI-Areal finanzielle Konsequenzen für die Gemeinde Interlaken?

Wie ist die Finanzierung des Projekts im Detail geregelt – was bezahlt die IBI und was die Gemeinde bzw. die Bevölkerung?

lewo investiert in die komplette Wohnüberbauung mit bezahlbaren Mietwohnungen, Mietwohnungen zu Marktmieten und Stockwerkeigentumswohnungen: alle als Erstwohnungen. Die Investition und die Förderung für den preisgünstigen Wohnraum wird ganz durch lewo finanziert und belastet die öffentlichen Finanzen der Gemeinde bzw. IBI nicht.

Dieses Modell sorgt für finanzielle Stabilität und ermöglicht gleichzeitig die Schaffung von dringend benötigtem bezahlbarem Wohnraum für die lokale Bevölkerung.

Wer sind die Partner lewo und Bricks AG?

lewo mit Hauptsitz in Muri bei Bern ist ein Investitionsgefäss zur Förderung von durchmischtem Wohnraum und ist vom Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) als gemeinnütziger Wohnbauträger anerkannt.

Bricks AG mit Hauptsitz in Muri bei Bern ist spezialisiert auf die Entwicklung von Immobilienprojekten. Bricks übernimmt für lewo die Entwicklung und die Realisierung.

Steht der Profit im Vordergrund?

Als gemeinnütziger Wohnbauträger gemäss Wohnraumförderungsgesetz (WFG; SR 842) verfolgt lewo den Zweck, dauerhaft den Bedarf an Wohnraum zu tragbaren finanziellen Bedingungen zu decken.

Projektentwickler und Investor sind schweizerische Unternehmen, die Risiken auf sich nehmen, Investitionen tätigen, bezahlbaren Wohnraum für die lokale Bevölkerung finanzieren und so einen Beitrag leisten, um den Bedürfnissen der Bevölkerung entgegenzukommen.

lewo finanziert den Mietbeitrag für die bezahlbaren Wohnungen (Ø CHF 400.– pro Wohnung) selbst.

Wie ist die Auszahlung des Baurechtszinses an die IBI geregelt?

Ein Teil des Baurechtszinses erfolgt als Einmalzahlung zum Barwert der zukünftigen Zinsflüsse. Der übrige Teil des Baurechtszinses erfolgt als jährliche Zahlung.

Ihre Frage fehlt?

Sie haben eine Frage zur Überbauungsordnung Nr. 23, die hier nicht beantwortet wird? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Fragen zur Rolle der IBI AG

Warum soll auf dem Areal der IBI AG eine Wohnüberbauung entstehen und was hat das Projekt mit den Finanzen des Energiedienstleisters der Gemeinde zu tun?

Welche Rolle spielt die IBI?

Es geht bei der Abstimmung nicht um die IBI und deren Projekte, sondern um die Überbauungsordnung UeO Nr. 23 der Gemeinde Interlaken.

Warum stellt die IBI ihr Areal zur Verfügung?

Das Areal wird nicht vollumfänglich von der IBI genutzt. Statt es ungenutzt zu lassen, kann es dem dringend benötigten Wohnraum für die lokale Bevölkerung zugeführt werden. Die Lage ermöglicht ein durchmischtes Wohnen mit guter Erschliessung.

Welches Interesse hat die IBI an diesem Projekt?

Mit diesem Bauprojekt verzichtet die IBI bewusst auf eine kurzfristige Rendite und wählt den Weg einer langfristigen Investition im Sinne der Bevölkerung. Sämtliche Grundstücke, sowie Verwaltungsbau und Werkhof der IBI, verbleiben im Eigentum der IBI. Der Baurechtszins des Wohnteils garantiert der IBI langfristige Einnahmen. Dieses Projekt bietet daher der IBI als Grundeigentümerin die Chance einer zusätzlichen Ertragsmöglichkeit in Form von Baurechtszinsen. Solche Ertragsmöglichkeiten zu erkennen und wahrzunehmen sind unternehmerische Aufgaben.

Ist das ein Kerngeschäft der IBI?

Die IBI nimmt ihr Kerngeschäft als Energie- und Wasserversorger wahr.

Die Bewirtschaftung eines nur gering ausgelasteten Areals an bester Lage gehört zur wirtschaftlichen Verantwortung der Unternehmung.

Findet ein Ausverkauf der IBI statt?

Die IBI verkauft kein Land – es handelt sich um eine Vergabe des Wohnteils im Baurecht.

Sinken dafür die Energiepreise?

Die Energiepreise stehen in keinem Zusammenhang mit dem Wohnbauprojekt.

Die Energiepreise sinken im Q1 2025 – wie in den Rechnungen ausgewiesen und mehrfach kommuniziert.

Werden die Finanzen der IBI optimiert?

Die IBI ist finanziell solide aufgestellt. Alle Details dazu sind offen und transparent im Jahresbericht und auf der Internetseite der Unternehmung publiziert.

Dieses Projekt bietet der IBI als Grundeigentümerin die Chance einer zusätzlichen Ertragsmöglichkeit in Form von Baurechtszinsen. Solche Ertragsmöglichkeiten zu erkennen und wahrzunehmen sind unternehmerische Aufgaben.

Lässt die Gemeinde Interlaken als Hauptaktionärin der IBI einen Ausverkauf zu?

Sämtliche Grundstücke sowie Verwaltungsbau und Werkhof der IBI verbleiben bei der IBI. Nur die nicht benötigten Flächen werden im Baurecht (Wohnteil) abgegeben (nicht verkauft).

Für die IBI entsteht eine solide Grundlage für die Weiterentwicklung des Betriebsstandortes zur Versorgung von Bevölkerung und Gewerbe.

Der IBI wird im Referendum «Missmanagement» vorgeworfen bzw. was hat das Referendum gegen die UeO 23 mit den unternehmerischen Aktivitäten der IBI zu tun?
  • Es geht nicht um die IBI und deren Projekte, sondern um die Überbauungsordnung UeO 23 der Gemeinde Interlaken.
  • Es geht um die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum in Interlaken und um die optimale Bewirtschaftung eines gering ausgelasteten Areals an bester Lage.
  • Es geht im Referendum offenbar um private Partikularinteressen der Initianten.

Fragen zu den Bauten, dem Ortsbild und der Nachbarschaft

Was hat die Überbauung für Auswirkungen auf das Ortsbild, wurden die Anliegen der Anwohnenden berücksichtigt und und was bedeutet die Überbauung für die Schule Interlaken?

Wird über das Bauprojekt abgestimmt?

Nein. Am 18. Mai 2025 wird die Stimmbevölkerung von Interlaken über die Überbauungsordnung Nr. 23 (UeO Nr. 23) abstimmen, nicht über das Bauprojekt selbst. Wird diese angenommen, wird die Chance für bezahlbaren Wohnraum genutzt!

Welche Regelungen im Baurecht gibt es (ausserhalb der UeO Nr. 23)?

Nach Intervention des GGR wurde das ursprüngliche Konzept «Baurecht» überarbeitet.

  • Die IBI behält ihr Betriebsareal und realisiert einen allfälligen Neubau für ihre Nutzung selbst.
  • Die Teilparzelle Wohnen wird im Baurecht abgegeben (Baurechtszins) und durch den Baurechtnehmer realisiert (keine Investitionen seitens IBI und Gemeinde).
Wurden die unmittelbar betroffenen Nachbarn angehört?

Ja. Die Nachbarschaft wurde im Mitwirkungsverfahren und in der Einspracheverhandlung angehört. Alle Anliegen wurden überprüft und die möglichen Anpassungen vorgenommen. Weiter wurde der Nachbarschaft Quai-West eine privatrechtliche Vereinbarung vorgeschlagen. Leider wurde dieser Vorschlag vom Vertreter Quai-West dankend abgelehnt.

Passen die geplanten Bauten ins Ortsbild?

In einem qualitätssichernden Workshop-Verfahren mit Experten wurde die Entwicklung ausgeführt. Dabei wurden verschiedene Szenarien geprüft. Die Häuser fügen sich aufgrund der Architektur, der Massstäblichkeit, der Höhe und Anordnung sehr gut ins Ortsbild ein.

Was passiert mit dem Flussufer?

Entlang des Kanals ist eine grosszügige, begrünte Umgebungsgestaltung vorgesehen (siehe Plan, PDF).

Mit dem Park wird zudem ein attraktives Angebot für Familien geschaffen.

Gibt es einen Uferweg?

Der Abschnitt bei dieser Überbauung wird als Uferweg zugänglich. Dies ist eine klare Bereicherung für die Bevölkerung – ein Weg an bester Lage.

Die Bauten nehmen den Anwohnenden die Sicht weg.

Die Anordnung der Häuser mit ihrer grosszügigen Durchlässigkeit zwischen den vier Gebäuden und zu den Nachbarbauten hin wurde in einem Workshop-Verfahren mit Fachjury bewusst gewählt, um den umliegenden Gebäuden und ihren Bewohnenden Rechnung zu tragen. Als Beispiel ist die nachgewiesene freie Sicht (Quai-West) zum Niesen zu erwähnen.

Handelt es sich um eine Gefahrenzone / Hochwasser?

Nein.

Reichen die Kapazitäten der Schule Interlaken für zusätzliche Schülerinnen und Schüler aus?

Die Kapazitäten in den Kindergärten und Schulhäusern sind vorhanden. Die Entwicklung auf dem IBI-Areal bedingt keinen Ausbau der Schulinfrastruktur.

  • Die Prognosen für die kommenden Jahre sind wie folgt: Zunächst sinken die Schülerzahlen noch etwas (Wegzug Sekundarschüler Bönigen), danach steigen diese wiederum an.
  • Aufgefangen wird diese Entwicklung ggf mit dem Ausbau des Kindergarten West (baulich eingeplant) und der Verlegung der 6. Klasse in das Sekundarschulhaus.

Fragen zum überparteilichen Komitee

Was eint die Parteien, die alle hinter dem Projekt stehen?

Warum vertreten alle Parteien eine Meinung?

Alle Parteien sehen die einmalige Chance, bezahlbaren Wohnraum in Interlaken zu schaffen: Die Annahme der UeO Nr. 23 ermöglicht es, dieses Projekt für die lokale Bevölkerung zu realisieren und damit die Gemeinde zu stärken.

Wer ist die treibende Kraft dahinter?

Die UeO Nr. 23 wurde bereits vom Grossen Gemeinderat Interlaken am 15. Oktober 2024 (Protokoll GGR Interlaken, PDF) ohne Gegenstimme angenommen. Alle Interlakner Parteien sind im überparteilichen Komitee vertreten.