JA zur Überbauungsordnung Nr. 23 «IBI-Areal» am 18. Mai 2025

22.04.2025

Die Parteien von links bis rechts empfehlen die Annahme der UeO Nr. 23 am 18. Mai 2025. Die UeO schafft die Grundlage für eine Wohnüberbauung mit rund 100 Wohneinheiten, ohne touristische Nutzung. (Visualisierung Bricks AG).

Am 18. Mai 2025 kommt in Interlaken die Überbauungsordnung (UeO) Nr. 23 IBI-Areal zur Abstimmung. Obwohl der Grosse Gemeinderat das Geschäft nach erfolgten Anpassungen ohne Gegenstimme befürwortete, ergriff eine Gruppe von Anwohnenden das Referendum. Deshalb haben sich sämtliche Parteien Interlakens zum überparteilichen Komitee «Pro IBI-Überbauung» zusammengeschlossen. Das Komitee will Klarheit schaffen und den dringend benötigten bezahlbaren Wohnraum auf den Weg bringen. Neben einer Website soll ein weiterer Informationsanlass Klarheit schaffen und die Fragen aus der Bevölkerung beantworten.

«Interlaken benötigt dringend bezahlbaren Wohnraum. Die Überbauungsordnung (UeO) Nr. 23 liefert dafür die nötige Grundlage», wird das Komitee «Pro IBI-Überbauung» zitiert. Alle Parteien sind sich einig, dass es sich um eine einmalige Chance für die Gemeinde handelt. Die UeO Nr. 23 regelt eine zukunftsgerichtete Mischnutzung – Gewerbe und Wohnen – zwischen der Fabrikstrasse und der Aare auf dem IBI-Areal, und wird so den heutigen und künftigen Ansprüchen gerecht. Geplant ist eine attraktive Wohnüberbauung für durchmischtes Wohnen mit rund 100 Wohneinheiten (siehe Infobox).

Klarheit schaffen

«Dass sich alle Parteien von links bis rechts einig sind und für eine Abstimmungsvorlage einsetzen, zeigt, wie wichtig die Annahme der UeO Nr. 23 ist», betont das überparteiliche Komitee. Gleichzeitig stellt das Pro-Komitee fest, dass sich auch die Gegner öffentlich als ‘überparteiliches Referendumskomitee‘ bezeichnen: «Die Interlakner Parteien haben keine Kenntnis davon, dass sich ein weiteres überparteiliches Komitee gebildet hat. Die Behauptung, das Nein-Lager sei überparteilich, verzerrt die politische Realität. Zudem ist für die Stimmbevölkerung nicht transparent erkennbar, wer, ausser den namentlich genannten Exponenten, genau dahintersteht», betont das Pro-Komitee. Die Propaganda der Gegner bezieht sich in zahlreichen Aussagen alleinig auf die IBI als Unternehmung und nicht auf die Überbauungsordnung selbst und es werden aus dem Zusammenhang gerissene Zahlen und Halbwahrheiten verbreitet. «Es geht bei der Abstimmung am 18. Mai 2025 um die UeO Nr. 23 und nicht um den lokalen Energieversorger als Unternehmung», stellt das Pro-Komitee richtig. «Das Referendumskomitee behauptet, im öffentlichen Interesse zu dienen. Das ist fragwürdig, denn die von ihnen veröffentlichten Argumente stehen nicht im Zusammenhang mit der Abstimmungsvorlage. Ein Nein würde die Chance für dringend benötigten Wohnraum in unserer Gemeinde vernichten.»

Alle Informationen auf einen Blick – www.ibi-areal.ch

Um der Stimmbevölkerung zusätzliche Informationen rund um die UeO Nr. 23 zu bieten sowie die Pro-Argumente zu erläutern, hat das überparteiliche Komitee eine Website erstellt. Interessierte finden auf www.ibi-areal.ch alle Informationen, um sich eine Meinung zu bilden. Die Chancen dieser UeO Nr. 23 werden aufgezeigt, das Projekt wird beschrieben und in den FAQ sind vertiefte Inhalte zu Themen wie Wohnformen, Verkehr, Finanzierung etc. verfügbar. Zusätzlich findet am 29. April 2025 um 20.00 Uhr im Hotel Interlaken ein weiterer Informationsanlass statt. Die Stimmbevölkerung ist eingeladen, sich bei dieser Gelegenheit mit Fachpersonen und den Projektverantwortlichen auszutauschen und offene Fragen zu klären.

Was regelt die Überbauungsordnung Nr. 23?

Die UeO Nr. 23 bildet die Grundlage für die zukünftige Nutzung des Areals zwischen Fabrikstrasse und Aare, in ihr werden die bau- und planungsrechtlichen Bestimmungen geregelt. Dazu gehören beispielsweise die Nutzung (Wohnen und Gewerbe), ein Erstwohnungsanteil von 100% oder auch die Erschliessung des Areals. Die UeO Nr. bildet die Grundlage für eine Wohnüberbauung, die rund 100 neue Wohneinheiten für Interlaken schaffen würde. Im Projekt sind 30 marktkonforme Mietwohnungen sowie 30 Wohnungen, die durch einen Unterstützungsbeitrag für Personen mit tieferem Einkommen zugänglich werden, vorgesehen. Die Unterstützungsbeiträge werden von der Baurechtnehmerin lewo AG finanziert, ohne Gemeindegelder. 40 Einheiten werden im erwerbbaren Stockwerkeigentum im Baurecht verkauft. Alle Wohnungen sind Erstwohnungen, die touristische Nutzung wird durch die UeO ausgeschlossen.

Die UeO Nr. 23 erlaubt die Entstehung eines neuen Quartiers, das Interlaken als Wohn-, Lebens- und Arbeitsort stärken wird. «Neuer Wohnraum hilft, dass Fachkräfte erschwinglichen Wohnraum finden und hierbleiben. Die Attraktivität der Gemeinde für die lokale Bevölkerung und die Wirtschaft wird gesteigert.», weiss das Pro-Komitee.

Das für die Wohnüberbauung benötigte Bauland gehört der IBI AG, bei einer Annahme der UeO Nr. 23 wird dieses im Baurecht an die lewo AG abgegeben. Das Projekt wird durch die Bricks AG als Totalunternehmerin realisiert. Die 2010 gegründete Bricks AG gehört zu 100% Schweizer Familien der Region Bern. Die lewo AG ist vom Bundesamt für Wohnungswesen als Wohnbauträger anerkannt und gehört den gleichen Eigentümern wie die Bricks AG.

Die Pro-Argumente im Überblick

  • Neuer, bezahlbarer Wohnraum: Mit der Annahme der UeO Nr. 23 wird die Grundlage für zusätzlichen, dringend benötigten Wohnraum für die lokale Bevölkerung geschaffen.
  • 100% Erstwohnungen: Die UeO Nr. 23 legt den Erstwohnungsanteil auf 100% fest. Eine touristische Nutzung/Vermietung der Wohnungen ist dauerhaft ausgeschlossen.
  • Mischnutzung: Die UeO Nr. 23 sieht eine zukunftsgerichtete Mischnutzung – Gewerbe und Wohnen – vor und wird so beiden Ansprüchen gerecht.
  • Arealnutzung: Die UeO Nr. 23 ermöglicht eine optimale Nutzung des Areals an bester Lage, mit guter Anbindung an den öffentlichen Verkehr.
  • Attraktive Gemeinde: Neuer Wohnraum hilft, Fachkräfte und Familien in der Gemeinde zu halten.
  • Klares Ja im GGR: Der Grosse Gemeinderat hat sich eingehend mit der UeO Nr. 23 befasst. Das Parlament hat im Oktober 2024 die UeO Nr. 23 ohne Gegenstimme angenommen. Alle Interlakner Parteien sprechen sich gemeinsam für das Projekt aus.

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